Hygienekonzept März 2021

Hygienekonzept SV Hochdorf (gültig ab 8.3.2021)

1. Hygienebeauftragte
Hygienebeauftragte des SV Hochdorf sind Michael Seidl und Nils Henkel.

2. Allgemein
Die Hygieneinrichtungen sind beschildert und für alle gut zugänglich: Desinfektionsspender, Seife, Einmal-Handtücher

3. Ankunft am Sportgelände
Die Ankunft erfolgt ausschließlich über den Eingang an der Mooswaldhalle.

4. Umziehen und Umkleidekabine
Alle Teilnehmer sollten bereits umgezogen auf das Sportgelände kommen oder sich direkt am Platz umziehen.
Die Umkleidekabinen und Duschen sind geschlossen.

5. Auf dem Spielfeld
Die Mannschaftsansprachen sind ausschließlich im Freien und unter Einhaltung des Sicherheitsabstandes durchzuführen. Alle sich auf dem Platz befindlichen Spieler und Verantwortliche müssen jederzeit 1,5 Meter Abstand voneinander haben.

6. Aufwärmen
Beim Aufwärmen gelten ebenso die Abstandsregeln.

7. Zuschauer
Es sind keine Zuschauer zugelassen. Erziehungsberechtigte verabschieden sich von ihren Kindern außerhalb des Sportgeländes.

8. Sonstiges
Den Anweisungen der Verantwortlichen ist unbedingt Folge zu leisten, sonst droht ein Verweis des Sportgeländes oder des Trainings.

Es gelten die jeweils tagesaktuellen Verordnungen des Landes BW und Inzidenzen der Stadt Freiburg.

Corona-Verordnung BaWü vom 8.3.2021

Die Landesregierung Baden-Württemberg hat eine neue Fassung der Corona Verordnung beschlossen, die am 8.3.2021 in Kraft getreten ist und im Rahmen eines inzidenzabhängigen Stufenplans Lockerungen für den Amateursport vorsieht. Je nach Inzidenz des örtlichen Stadt- bzw. Landkreises gelten ab 8.3.21 folgende Regelungen:

7-Tage-Inzidenz zwischen 50 und 100 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner:

  • Kontaktarmer Gruppensport im Freien mit bis zu 20 Kindern bis einschließlich 14 Jahre ist erlaubt. (Das Alter gilt tagesaktuell.)
  • Auf öffentlichen und privaten Sportanlagen können mehrere dieser Gruppen Sport treiben (1 Gruppe pro Großfeld-Platzhälfte), wenn gewährleistet ist, dass die Gruppen durchgängig den Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten und sich nicht durchmischen.
  • Umkleiden, Duschen und Gemeinschaftsräume bleiben geschlossen.
  • Sportwettbewerbe und Sportwettkämpfe bleiben weiterhin untersagt.

7-Tage-Inzidenz unter 50 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner (stabil, 5 Tage in Folge):

  • Sportausübung (kontaktarm) im Freien mit bis zu 10 Personen möglich.
  • Kontaktarmer Gruppensport im Freien mit bis zu 20 Kindern bis einschließlich 14 Jahre ist erlaubt. (Das Alter gilt tagesaktuell.)
  • Steigt die 7-Tage-Inzidenz an 3 Tagen in Folge wieder über 50, gelten die Gruppengrößen wie oben beschrieben (maximal 5 Personen aus 2 Haushalten).

In allen Fällen sind zwingend die jeweiligen Regelungen der lokalen Behörden (Landkreise, Kommunen) zu beachten.