§ 1 Geltungsbereich
Diese Benutzungsordnung gilt für das umfriedete Gelände und die dort vorhandenen Anlagen und Einrichtungen des SV Hochdorf, Hochdorferstraße 16c, 79108 Freiburg, insbesondere auch für die im Eigentum des SV Hochdorf stehende Sportgaststätte. Das Hausrecht des jeweiligen Pächters bleibt davon ...
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